Feuerbrand
Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 wechselt der Status von Feuerbrand (Erwinia amylovora) vom Quarantäneorganismus zum ‘Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen’ (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht.
Der Erreger kann in der Schweiz nicht mehr getilgt werden; daher wird es ein Leben mit dem Feuerbrand geben.
Damit akzeptable Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Kernobstproduktion sowie für weitere national oder regional schützenswerte Kernobstbestände wie Genressourcen-Sammlungen und Ähnliches erhalten bleiben, braucht es eine Fokussierung (Gebiete mit geringer Prävalenz sowie Feuerbrand-Schutzgebiet) und die Umsetzung begleitender Massnahmen; das Feuerbrand-Management.
Darunter fallen beispielsweise
- die Überwachung und Sanierung,
- die Umsetzung von kantonalen Vorgaben,
- das Entfernen von Nachzüglerblüten,
- die Beachtung der Hygienemassnahmen,
- die Interpretation der Blüteninfektionsprognose
- und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Ansprechpartner
Florian Sandrini
Pflanzenschutzdienst
BBZ Arenenberg
8268 Salenstein
Tel.+41 58 345 85 17
Arenenberg.ch