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Feuerbrand

Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 wechselt der Status von Feuerbrand (Erwinia amylovora) vom Quarantäneorganismus zum ‘Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen’ (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht.

Der Erreger kann in der Schweiz nicht mehr getilgt werden; daher wird es ein Leben mit dem Feuerbrand geben.
Damit akzeptable Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Kernobstproduktion sowie für weitere national oder regional schützenswerte Kernobstbestände wie Genressourcen-Sammlungen und Ähnliches erhalten bleiben, braucht es eine Fokussierung (Gebiete mit geringer Prävalenz sowie Feuerbrand-Schutzgebiet) und die Umsetzung begleitender Massnahmen; das Feuerbrand-Management.

Darunter fallen beispielsweise

  • die Überwachung und Sanierung,
  • die Umsetzung von kantonalen Vorgaben,
  • das Entfernen von Nachzüglerblüten,
  • die Beachtung der Hygienemassnahmen,
  • die Interpretation der Blüteninfektionsprognose
  • und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Ansprechpartner

Florian Sandrini
Pflanzenschutzdienst
BBZ Arenenberg
8268 Salenstein

Tel.+41 58 345 85 17
Arenenberg.ch