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Wahlen / Abstimmungen

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen, in der Schweiz leben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden), können Sie an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch ein Referendum ergreifen, eine Volksinitiative lancieren und beides unterzeichnen.

Sie brauchen sich beim ersten Mal nirgends registrieren zu lassen, um an den eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. Sie werden nämlich von Amtes wegen im Eschenzer Stimmregister eingetragen, sobald Sie die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllen.