Pflegefinanzierung
Pflegefinanzierung ambulant (Restkosten)
Allgemeines und Voraussetzungen
Seit Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 haben auch Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Tarife für Eschenz
Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Gemeinde Eschenz bezahlt den Leistungserbringern ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen, die nachfolgend aufgeführten Pflegetarife. Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohner der Gemeinde Eschenz ausgerichtet.
Voraussetzung für die Auszahlung von Restkostenbeiträgen an freiberuflich tätige Pflegefachpersonen ist der Nachweis des Einsatzes des Bedarfsabklärungssystems RAI Homecare oder interRAI Homecare Schweiz.
Tarife Jahr 2025
CHF 13.75 pro Stunde Bedarfsabklärung/Beratung (= Tarifstufe a)
CHF 27.15 pro Stunde Untersuchung/Behandlung (= Tarifstufe b)
CHF 29.15 pro Stunde Grundpflege (= Tarifstufe c)
Tarife Jahr 2026
CHF 13.75 pro Stunde Bedarfsabklärung/Beratung (= Tarifstufe a)
CHF 27.15 pro Stunde Untersuchung/Behandlung (= Tarifstufe b)
CHF 29.15 pro Stunde Grundpflege (= Tarifstufe c)
Abrechnungsvoraussetzungen
Bei der Restkostenabrechnung müssen folgende Angaben zwingend ersichtlich sein:
- Name des Leistungserbringers
- ZSR Nummer
- Bedarfsabklärungssystem RAI HC im Einsatz ja/nein
- Namen der Leistungsbezüger mit AHV-Nr. oder Geburtsdatum
- Total Minuten a, b und c
- Gesamtkosten, Anteil Krankenkasse – Anteil Patient/in
- Kontonummer
Für Ihren Einsatz in unserer Gemeinde bedanken wir uns herzlich!