Navigieren in Gemeinde Eschenz

Abstimmungen und Wahlen

Vorzeitige Stimmabgabe

Die vorzeitige Stimmabgabe ist von Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag auf der Gemeindekanzlei während den offiziellen Bürozeiten möglich.
Geben Sie die Stimm- und Wahlzettel in einem verschlossenen, neutralen Couvert gemeinsam mit dem Stimmausweis persönlich ab.

Verheiratete können neben dem eigenen Stimmmaterial gleichzeitig dasjenige des Ehegatten abgeben. Die Stimm- und Wahlzettel sind für jeden Ehegatten in einem separaten Couvert abzugeben.

Briefliche Stimmabgabe

Wenn Sie brieflich stimmen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • unterschreiben Sie den Stimmausweis
  • verschliessen Sie die Stimm- und Wahlzettel in ein neutrales Couvert
  • verpacken Sie den Stimmausweis und das neutrale Couvert in das Zustell- bzw. Antwortcouvert, in dem Sie die Abstimmungsunterhalten erhalten haben.

Diese Sendung können Sie nun per Post zustellen oder während den offiziellen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei abgeben bzw. durch Dritte abgeben lassen.

Jede Sendung darf nur das Stimmmaterial eines einzigen Stimmberechtigten enthalten. Sendungen, die Stimmmaterial von mehr als einem Stimmberechtigten aufweisen, sind ungültig.

Die briefliche Stimmabgabe ist frühestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag möglich. Per Post zugestellte Sendungen müssen spätestens am Samstag vor der Abstimmung eintreffen.

Urnenöffnungszeiten

Samstag 18.30 – 19.30 Uhr im Gemeindehaus
Sonntag 10.00 – 11.00 Uhr im Gemeindehaus