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Ordentliche Einbürgerung

Das Gesuchsformular für die ordentliche Einbürgerung kann bei der Gemeindekanzlei oder dem Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen angefordert werden. Dieses ist auszufüllen und mit den vollständigen Unterlagen beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld, einzureichen.

Nach Eingang des Gesuchs mit den vollständigen Unterlagen wird die Gebühr für das Verfahren auf Kantonsebene in Rechnung gestellt. Bei Zahlungseingang wird das Gesuch an die Wohngemeinde weitergeleitet, wenn die Niederlassungsbewilligung vorliegt, die Wohnsitzvoraussetzungen erfüllt sind, keine hängigen Strafverfahren vorliegen, die Kriterien betreffend die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfüllt sind und die geforderten sprachlichen Kompetenzen vorhanden sind.

Die zuständige Gemeindebehörde macht nach Erhalt des Gesuches die Erhebungen, die für die Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen nötig sind. Teil der Erhebungen bildet ein Gespräch mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen entscheidet die Gemeindeversammlung über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes.