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Radio- und Fernsehabgabe

Alle Schweizer Haushalte sowie Unternehmen und Kollektivhaushalte zahlen grundsätzlich eine Abgabe für Radio und Fernsehen. Die Abgabepflicht hängt nicht davon ab, ob Geräte vorhanden sind, die den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen ermöglichen (Radio- oder TV-Geräte, Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetzugang).

Die Serafe AG ist die schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Von ihr erhalten Haushalte die Rechnung über die Abgabe.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Kommunikation und der Serafe AG.