Steuererklärung
Steuererklärung 2025
Sie haben kürzlich die Steuererklärungsformulare 2025 erhalten. Ich empfehle Ihnen, die Formulare mit der Steuererklärungssoftware eFisc2025 auszufüllen. Die Software kann kostenlos ab der Homepage www.steuerverwaltung.tg.ch heruntergeladen werden.
Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2025 ist der 30. April 2026. Kann dieser Termin nicht eingehalten werden, ist eine schriftliche Fristverlängerung zu beantragen, längstens bis Ende September. Das Fristverlängerungsgesuch können Sie auch auf www.eschenz.ch über den Onlineschalter einreichen.
Einreichen der Steuererklärung
Bitte beachten Sie bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung folgende Punkte:
- Das Original-Hauptformular zur Steuererklärung (Formular 1) ist immer beizulegen, da für die elektronische Weiterverarbeitung wichtige Identifikationsdaten aufgedruckt sind. Dies gilt auch, wenn Sie die Steuererklärung elektronisch ausfüllen und das Hauptformular leer bleibt.
- Falls Sie die Steuererklärung online übermittelt haben, gilt diese als eingereicht, wenn die unterzeichnete „Quittung zu den elektronisch übermittelten Steuererklärungsformularen“ beim Steueramt eingetroffen ist.
- Die Dokumente sind ohne Bostitche und Büroklammern sowie ungebunden einzureichen.
- Überprüfen Sie das aufgedruckte Auszahlungskonto auf Seite 1 des Hauptformulars. Falls noch kein Konto vermerkt ist oder Sie eine Kontoänderung vornehmen wollen, füllen Sie die dafür vorgesehenen Felder aus, inkl. der IBAN-Nummer.
- Verzichten Sie, mit Ausnahme des Original-Hauptformulars, auf die Einreichung von leeren Formularen.
- Die Belege sind in der Reihenfolge Ihrer Angaben auf dem jeweiligen Formular einzureichen.
- Platzieren Sie Korrespondenzen, welche nicht direkt die Steuererklärung betreffen, zuoberst vor der Steuererklärung.
Die von Ihnen eingereichte Steuererklärung wird mit allen Beilagen vollständig gescannt, elektronisch bearbeitet und archiviert. Die Original-Belege werden innert kurzer Zeit nach dem Scanning vernichtet. Bei Bedarf können die gescannten Unterlagen ausgedruckt und beim Steueramt bezogen werden.
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und danke Ihnen für die fristgerechte Einreichung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Steuererklärung 2025.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ausser am Freitag erreichen Sie mich während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am Schalter oder unter der Nummer 058 346 00 67. Gerne können Sie mich auch per Mail kontaktieren (christina.thalmann@eschenz.ch).
Christina Thalmann