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Handelsregister und Zivilstandswesen

Das Handelsregister ist in der Schweiz dezentral organisiert, für dessen Führung in erster Linie die Kantone zuständig sind.

Es ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen und teilweise auch über halbstaatliche und staatliche Institutionen, bezweckt die Erfassung und Offenlegung handels- und gesellschaftsrechtlich relevanter Tatsachen und trägt dadurch bei, die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr zu erhöhen.

Die Öffnungszeiten sowie Erreichbarkeit finden Sie über die Webseite des kantonalen Amts für Handelsregister.

Die fachliche Aufsicht sowie die Prüfung über die Bezirkszivilstandsämter sowie die Prüfung von ausländischen Zivilstandsereignissen, die Prüfung von Namensänderungsgesuchen, die Erteilung von Familienforschungsbewilligungen sowie die Ausstellung von Leichenpässen obliegt der kantonalen Aufsichtsbehörde.