Navigieren in Gemeinde Eschenz

Feuerwehr

Die Feuerwehr hat bei Gefährdung von Personen, Tieren und Sachwerten durch Schadenereignisse unverzüglich Hilfe zu leisten. Die Feuerwehr beugt Schadenfällen, durch entsprechende präventive Information und Instruktion an die Bevölkerung, vor. Die Feuerwehr kann zum Verkehrsdienst oder zur Brandwache aufgeboten werden. Sie darf nicht für Ordnungsdienste eingesetzt werden.

Feuerwehrpflichtig sind alle Frauen und Männer mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der politischen Gemeinde Eschenz. Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar nach dem vollendeten 20. Altersjahr und endet am 31. Dezember nach dem vollendeten 52. Altersjahr. Bei rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe oder eingetragener Partnerschaft besteht die Feuerwehrpflicht nur für einen Ehegatten oder Partner. Die Feuerwehrpflicht wird durch aktiven Feuerwehrdienst oder durch die Leistung einer jährlichen Ersatzabgabe erfüllt.

Sie sind interessiert bei der Feuerwehr Eschenz mitzuwirken? Informationen sowie die Ansprechpartner finden Sie direkt auf der Webseite der Feuerwehr.