Bootsliegeplatzverwaltung
Adresse
Bootsliegeplatzverwaltung
Hauptstrasse 88
8264 Eschenz
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Boote dürfen nur auf einem, durch den Kanton konzessionierten, Bootsliegeplatz stationiert werden. Die Plätze werden durch die Gemeinde Eschenz vermietet. Aufgrund sehr grossem Interesse für die Bootsliegeplätze werden Wartelisten geführt. Für alle Liegeplatzbesitzer gilt das Reglement Bootsstationierung.
Häufig gestellte Fragen
Ich interessiere mich für einen Bootsliegeplatz in Eschenz. Was muss ich tun?
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Liegeplatz in Eschenz. Wir bieten folgende Liegeplätze an:
Trockenliegeplätze, Wasserliegeplätze am Steg, Bojenliegeplätze im Staad, Bojenliegeplätze im Nili und Einzelliegeplätze.
Anmelden können Sie sich über folgenden Link.
Hinweis: Die Wartezeit für einen Wasserliegeplatz beträgt aktuell ca. 20 Jahre.
Gibt es die Möglichkeit, das Boot für eine Saison (Gastliegeplatz) oder wenige Tage im Hafen zu stationieren?
Ja. Es gibt verschiedene Gründe weshalb Liegeplatzmietende ihr Boot für eine Saison nicht stationieren können wie bspw. Krankheit oder Unfall. In diesem Fall vermieten wir den Platz weiter. Anmelden für diese Gastplätze kann man sich hier: Link. Eine Anmeldung ist frühstens ab 1. November für die kommende Saison möglich.
Für Tagesgäste stehen drei Gastplätze im Hafen zur Verfügung. Bei Fragen hierzu können Sie den Hafenmeister (wagner-boote@bluewin.ch / 052 741 15 38) kontaktieren.
Wie teuer sind die Plätze?
Sie finden die Kategorien inkl. Preisangaben hier: Tarifblatt Jahresgebühren
Wer ist für die Zuteilung der Plätze zuständig?
Die Plätze werden durch die Bootsplatzkommission zugeteilt. Bei Fragen steht Ihnen das Sekretariat oder der Hafenmeister gerne zur Verfügung.
Welche Regeln gelten für den Hafen und die Bootsstationierung?
Das Reglement Bootsstationierung ist die Grundlage und beinhaltet die Regeln im Zusammenhang mit der Bootsstationierung in Eschenz. Weiter führt die Bootsplatzkommission in der Liste "Gängige Praxis" ergänzende Regeln. Bei Fragen steht Ihnen das Sekretariat gerne zur Verfügung.
Was muss ich bei einem Bootswechsel beachten?
- Passt mein neues Boot in den bestehenden Platz?
- Falls ja -> Gesuchsformular ausfüllen
- Falls nein -> Verschiebungsgesuch einreichen (Sekretariat kontaktieren)
Kann man im Eschenzer Hafen Boote einwassern (Wanderboot)?
Nein. Das Einwassern und die Nutzung der Slipanlage ist ausschliesslich für Liegeplatzmieter vorgesehen. Eine Ein- und Auswasserung am selben Tag, wie bei Wanderbooten üblich, ist nicht gestattet.
Hauptaufgaben
- Verarbeitung der Anmeldungen, Kündigungen, etc.
- Führen der Wartelisten
- Sekretariat der Bootsplatzkommission
- Rechnungsstellung
- Führen der Bootsliegeplatzlisten
